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Gebührenordnung für Tierärzte

Die Vergütung tierärztlicher Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (Gebührenordnung für Tierärzte - GOT(Tierärztegebührenordnung)).

Sie ist eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung, in der die Gebühren der einzelnen Behandlungsschritte im einfachen, zweifachen und dreifachen Satz angegeben sind.

Der Tierarzt ist verpflichtet, sich an die in der GOT genannten Höchst- (Dreifachsatz) und Mindestpreise ( Einfachsatz ) zu halten! Tut er es nicht, kann dieses mit empfindlicher Strafandrohung geahndet werden.

Die Gebührenhöhe bzw. Satzungshöhe ist unter Berücksichtigung besonderer Umstände des einzelnen Falles, insbesondere der Schwierigkeit der Leistungen, des Zeitaufwandes, der Ärztlichen Verhältnisse, sowie des Tierwertes nach billigem Ermessen zu bestimmen.

Die angegebenen Preise sind Nettopreise, d.h. die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent muss zusätzlich noch berechnet werden. Weiterhin kommen in der Regel noch zusätzliche Kosten für angewandte Medikamente, Entgelte für Verbrauchsmaterialien, OP Materialien, Voruntersuchungen oder abgegebene Medikamente hinzu.

Informieren sie sich deshalb vor Beginn der Behandlung ihres Tieres über die zu erwartenden Kosten und lassen sich diese erläutern! Aber bedenken sie bitte, ihr Tier ist ein lebendes Individuum, bei der nicht wie in einer Autowerkstatt ein Kostenvoranschlag stattfinden kann.

Folgend finden Sie einen Link zur Gebührenordnung für Tierärzte:
Merkblatt für Tierhalter: Gebührenordnung- Merkblatt für Tierhalter